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Das Regionalfenster

...ist eine neue Herkunftsbezeichnung für landwirtschaftliche Produkte

Seit 2014 gibt es eine bundesweite Kennzeichnung für regionale Produkte, das Regionalfenster.

Handelsunternehmen wie Beispiel Edeka Südwest, Rewe oder tegut fordern von Ihren Lieferanten zunehmend die Zertifizierung nach diesem System.
Das Regionalfenster ist ein Deklarationsfeld auf dem Produkt und beinhaltet Aussagen zur Herkunft und dem Anteil der regionalen landwirtschaftlichen Zutaten, dem Ort der Verarbeitung und optional zu den Vorstufen der landwirtschaftlichen Erzeugung des Produkts.

Die Alko-Cert ist als Zertifizierungsstelle vom Träger Regionalfenster Service GmbH zugelassen.
Wir führen die Regionalfenster-Zertifizierung auf Wunsch in Kombination mit der QZBW-Zertifizierung durch.

Unsere Regionalfenster-Ansprechpartnerin Regina Walz ist gerne für Sie da.

Voraussetzung für die Nutzung des Regionalfensters ist:

1. Der Abschluss eines Zertifizierungsvertrags mit der Alko-Cert 

2. Der Abschluss eines Lizenzvertrags mit der Regionalfenster Service GmbH.

Der Antragsteller beantragt die Nutzung des Regionalfensters für einzelne Produkte oder Produktgruppen bei der Regionalfenster Service GmbH.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Artikelnamen und -nummern einschließlich EAN falls vorhanden
  • Bezeichnung und Herkunft der Hauptzutaten und /wertgebenden Zutaten sowie Kalkulation der Mengenanteile, die mindestens 51 Gewichts % des Produktes ausmachen
  • Angaben zu den weiteren Zutaten, die bei der Berechnung des Anteils an regionalen Zutaten am Gesamtprodukt insgesamt berücksichtigt werden
  • Regionenbezeichnung wie sie auf dem Produkt und im Regionalfenster aufgebracht wird
  • Definition und Abgrenzung der Region, incl. einer geografischen Karte (ggf. spezifizieren)
  • Angaben zu bestehenden Zertifizierungen und Anerkennungen
  • Angaben zu allen Verarbeitungsorten und zu den aus Verbrauchersicht relevanten Verarbeitungsorten
  • Musteretikett

Die Beantragung erfolgt über die Regionalfenster Service GmbH.

Nachdem die Registrierungsunterlagen erfolgreich geprüft worden sind, erhält Alko-Cert eine entsprechende Meldung von der Regionalfenster Service GmbH, erst dann kann die Zertifizierung beginnen.

Betriebe, die sich zertifizieren lassen möchten, können zwei verschiedene Wege einschlagen:

1. Einzelzertifizierung:

  • Jeder Teilnehmer in der Produktionskette lässt sich eigenständig registrieren und zertifizieren. 

2. Gruppenzertifizierung:

  • Gemeinsame Zertifizierung der vor- und nachgelagerten BereicheDie „Zentrale“ der Gruppe, i.d.R. der Verarbeiter/Erfasser, wird jährlich kontrolliert
  • Auf Erzeugerebene ist eine Gruppenzertifizierung mit jährlich stichprobenweiser Kontrolle möglich.
  • Bei loser Ware werden zusätzlich alle Handelsstufen bis zu den Verkaufsstätten geprüft. Die Überprüfung der Handelsstufe kann im Rahmen einer Gruppenzertifizierung erfolgen.
  • Die Zentrale muss ein eigenes internes risikoorientiertes Prüfkonzept (interne Audits) zur Kontrolle seiner Gruppenmitglieder nachweisen.
  • QS-Audits in der Stufe Erzeugung können für Schwein, Rind, Geflügel, Obst, Gemüse und Kartoffeln in der Regionalfenster-Gruppenzertifizierung anerkannt werden.

Lieferanten (Erzeuger + Handel), die nach einem von Regionalfenster anerkannten System zertifiziert sind (z.B. QZBW), benötigen keine eigene Registrierung. Diese können mit Nachweis der regionalen Zertifizierung an den Lizenznehmer liefern.